Informationen
Formulare
Selbstdispensation
Pro Schuljahr erhalten die Eltern die Möglichkeit ihr Kind bis zu vier Schulhalbtage in eigener Kompetenz vom Schulunterricht zu dispensieren, falls die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden.
Bedingungen:
- Die Selbstdispensation ist mindestens zwei Schultage vor Beginn der Dispensation via Klapp als „Jokertag“ mitzuteilen.
- Die vier Schulhalbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Ein Übertrag auf das folgende Schuljahr ist nicht gestattet.
- Am Schuljahresanfang ist keine Selbstdispensation gestattet.
- Die Selbstdispensation muss nicht begründet werden.
Dispensationsgesuch für Schülerinnen und Schüler
Dispensationsgesuche sind schriftlich zu begründen und der Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung frühzeitig einzureichen. Am Schuljahresanfang ist keine Dispensation möglich.
Dispensationsgesuche für maximal 6 Halbtage
Dispensationsgesuche für maximal 6 Halbtage sind mittels Formular frühzeitig bei der Klassenlehrperson einzureichen.
Dispensationsgesuche für mehr als 6 Halbtage
Urlaubsgesuche für einen Urlaub, der mehr als sechs Halbtage dauert, sind in schriftlicher Form mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Dispensation an die zuständige Schulleitung zu richten. Diese Regelung gilt auch für Alpdispensen.